Steuerfreie Weinlieferung für Yachten

Wenn Sie Anspruch auf eine steuerfreie Weinlieferung für Ihre Yachtcharter haben, dann kontaktieren Sie uns bitte und wir werden den Prozess einleiten.

Berechtigte Bestellungen.

  1. Alle Bestellungen mit Lieferadresse außerhalb der EU

  2. Innerhalb der EU, sofern Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, müssen wir dies, vorbehaltlich der Unterstützung durch Ihren lokalen Vertreter, von Fall zu Fall prüfen (in Spanien nicht zulässig).
  • Steuerfreie Waren, die für den Verbrauch während der Laufzeit eines gültigen Chartervertrags bestimmt sind, stehen gewerblich registrierten Yachten mit fester Besatzung zur Verfügung, sofern die Yacht den Hafen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der steuerfreien Waren verlässt. Folgende Dokumente sind vorzulegen.

    Was wir von Ihnen benötigen…

    • Eine Kopie der Schiffspapiere, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Schiff gewerblich registriert ist.
    • Eine Kopie des Chartervertrags
    • Eine Kopie der Crewliste
    • Eine unterzeichnete und gestempelte Kopie einer Handelsbestätigung

    Die Gebühren der Zollagenten für die Abwicklung einer steuerfreien Lieferung betragen mindestens 199 €. Daher lohnt sich eine steuerfreie Lieferung nur, wenn die Steuer auf eine Bestellung 199 € übersteigt – in der Regel mindestens 1.020 € für Wein und Spirituosen oder 3.620 € für alkoholfreie Getränke.

    Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit für eine steuerfreie Lieferung benötigen. Teilen Sie uns bitte bei der Bestellung mit, ob Sie eine steuerfreie Lieferung wünschen.

    Der Verzehr von zollfrei erworbenen Waren an Bord ist untersagt, und wir dürfen keine zollfreien Waren an stationäre Charterschiffe liefern. Ebenso ist es untersagt, zollfrei erworbene Waren von Bord zu bringen, solange die lokalen Steuern nicht an die örtlichen Behörden entrichtet wurden.

    Die Steuer auf Lieferungen kann nicht rückwirkend zurückgefordert werden.