TAX Free Weinlieferung für Yachten

Wenn Sie sich für eine steuerfreie Weinlieferung für Ihren Yachtcharter qualifizieren, dann kontaktieren Sie uns bitte und wir werden den Prozess einleiten.

Qualifizierte Bestellungen.

  1. Alle Bestellungen für Lieferungen außerhalb der EU

  2. Innerhalb der EU, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, vorausgesetzt, Ihr örtlicher Vertreter ist in der Lage, dies zu ermöglichen, was wir von Fall zu Fall prüfen müssen (in Spanien nicht zulässig)
  • Steuerfreie Waren, die für den Verbrauch während der Dauer eines gültigen Chartervertrags bestimmt sind, stehen kommerziell registrierten Yachten mit ständiger Besatzung zur Verfügung, sofern die Yacht den Hafen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der steuerfreien Waren verlässt. Und Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen.

    Was wir von Ihnen brauchen...

    • Eine Kopie der Schiffspapiere, aus denen eindeutig hervorgeht, dass das Schiff kommerziell registriert ist.
    • Eine Kopie des Chartervertrags
    • Eine Kopie der Crewliste
    • Eine unterzeichnete und abgestempelte Kopie einer Handelsbescheinigung

    Die Gebühren der Zollagenten für die Bearbeitung einer steuerfreien Lieferung betragen mindestens 199 €. Daher lohnt sich eine steuerfreie Lieferung nur, wenn der Steuerbetrag einer Bestellung 199 € übersteigt - in der Regel mindestens 1.020 € für eine Bestellung von Wein und Spirituosen oder 3.620 € für alkoholfreie Getränke.

    Bitte beachten Sie, dass wir aus zollrechtlichen Gründen mindestens 48 Stunden im Voraus wissen müssen, um eine steuerfreie Lieferung durchführen zu können. Außerdem müssen wir zum Zeitpunkt der Bestellung darüber informiert werden, ob eine steuerfreie Lieferung gewünscht wird.

    Es ist verboten, unter steuerfreien Bedingungen gekaufte Waren an Bord zu verbrauchen, und wir können keine steuerfreien Waren an stationäre Chartern liefern. Es ist auch verboten, unter steuerfreien Bedingungen gekaufte Waren auszuschiffen, wenn die lokalen Steuern nicht an die lokalen Behörden gezahlt wurden.

    Die Steuer auf Lieferungen kann nicht rückwirkend zurückgefordert werden.